1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von Lora.Tattoo anzufertigenden Arbeiten.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn nach eventuellem Beratungsgespräch (persönlich oder schriftlich) ein Termin vereinbart und reserviert bzw. gebucht wird.
3. Voraussetzungen.
3.1. Es werden ausschließlich Personen tätowiert, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und damit nach deutschem Recht volljährig sind. Auf Verlangen muss ein Altersnachweis durch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) zu erbringen.
3.2. Die Kundin / der Kunde verpflichtet sich, Lora.Tattoo im Vorfeld einen Anamnesebogen wahrheitsgemäß auszufüllen und in diesem über mögliche Allergien, Krankheiten (z.B. HIV / Aids, Hepatitis, Epilepsie, Neurodermitis), Medikamenteneinnahme (insbersondere Blutverdünner oder Gerinnungshemmer) oder das mögliche Bestehen einer Schwangerschaft zu informieren.
3.3. Die Durchführung des vereinbarten Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Kundin / der Kunde sich nicht in einem Zustand befindet, der eine Tätowierung ausschließt. Zum Ausschluss führen:
> Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss (Einschränkung von Wahrnehmung und Urteilsvermögen)
> Verletzung oder Reizung (z.B. akuter Ausbruch, Sonnenbrand) an der zu tätowierenden Stelle
> Einnahme von blutverdünnenden und gerinnungshemmenden Medikamenten
> die nicht abgesprochene Anwendung von Oberflächenanästhetika (z.B. "Emla"-Salbe)
> akute Erkrankungen, bei denen das Tätowieren ein unverhältnismäßiges gesundheitliches Risiko für Beteiligte Personen darstellt
> ein unzumutbarer hygienischer Zustand der Kundin / des Kunden, wodurch das Infektionsrisiko steigt
> bestehende Schwangerschaft
> Verweigerung der Einverständniserklärung und AGB
3.4. Lora.Tattoo behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn es sich dabei um menschenfeindliche, radikale oder extremistische Motive handelt und dies, wenn nötig, zur Anzeige zu bringen.
3.5. Die Kundin / der Kunde ist außerdem verpflichtet, eine angemessene Verhaltensweise während des Termins zu zeigen. Sollte dies auch nach einer Verwarnung durch Lora.Tattoo nicht eingehalten werden, hat die Künstlerin das Recht, die Kundin / den Kunden dem Studio zu verweisen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.
4. Leistungsumfang.
4.1. Die Kundin / der Kunde wird vorab hinsichtlich der Wahl des Motivs, der Körperstelle und der Motivgröße ausführlich beraten. Dies beinhaltet auch die Erstellung des Wunschmotivs unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Gegebenheiten sowie mögliche Abweichungen zwischen dem Entwurf auf dem Papier / Tablet und auf der Haut der entsprechenden Körperstelle.
4.2. Es werden ausschließlich Tattoofarben verwendet, die den aktuellen EU-Richtlinien entsprechen, welche seit dem 04.01.2022 durch einen Artikel im Anhang VII der REACH-Verordnung festgelegt werden. Die Kundin / der Kunde hat jederzeit das Recht, die Konformität und die Inhaltsstoffe der verwendeten Farbe einzusehen.
4.3. Spätestens im direkten Anschluss an den Tattootermin folgt eine ausführliche Aufklärung über die Pflege und Nachsorge der Tätowierung. Außerdem wird eine Pflegeanleitung ausgehändigt und Lora.Tattoo steht jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.
4.4. Alle Skizzen, Entwürfe und Vorlagen (Werke) sind von Lora.Tattoo selbst gezeichnet und sind gemäß dem Urheberrecht Eigentum der Künstlerin. Die Werke dürfen nicht abfotografiert, mitgenommen, weiterverwendet oder weitergegeben werden, auch wenn vorab Bilder durch die Künstlerin zur wunschgemäßen Umsetzung mit der Kundin / dem Kunden versendet worden sind. Die Kundin / der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines im Rahmen des Auftrags entstandenen (ggf. abgelehnten) Werks.
4.5. Stellt die Kundin / der Kunde selbst das Motiv, muss diese Vorlage alle anwendbaren Gesetze (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Patentrechte Dritter) einhalten. Die Kundin / der Kunde hat Lora.Tattoo von allen Forderungen freizustellen, die bei einer eventuell daraus folgenden Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
4.6. Sofern die Kundin / der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, wird Foto- und Filmmaterial der jeweiligen Tätowierung erstellt, welches der Veröffentlichung auf Social Media, der Website und ggf. zu anderen Werbezwecken genutzt wird. Auf Wunsch wird der Kundin / dem Kunden dieses Material zur privaten Nutzung ausgehändigt.
5. Terminkaution.
5.1. Die Kundin / der Kunde hat bei Vertragsabschluss (verbindliche Buchung einer Terminreservierung), eine Terminkaution bzw. Anzahlung zu leisten, deren Betrag vom Gesamtpreis des Projekts abhängt, aber mindestens € 100,- beträgt. Diese wird mit dem Endpreis der letzten Sitzung verrechnet. Die Kaution dient der verbindlichen Fixierung des vereinbarten Tattootermins sowie als Entlohnung für geleistete Tätigkeiten, wenn der Termin nicht wahrgenommen wird bzw. als Designpauschale.
Nach Terminreservierung ist die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen zu leisten; entweder vor Ort in Bar oder per Überweisung.
5.2. Kann die Kundin / der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann und muss dies so früh wie möglich, mindestens aber 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin mitgeteilt werden, damit der Termin möglichst neu belegt werden kann. Der Anzahlungsbetrag wird dann direkt auf den Ersatztermin angerechnet bzw. als Gutschein ausgestellt. Sollte die Frist nicht eingehalten werden oder der Termin mindestens ein weiteres Mal storniert werden, wird die Anzahlung zu 100% als Ausfallhonorar einbehalten und muss bei einer neuen Buchung erneut entrichtet werden. Lora.Tattoo behält sich vor, Termine ohne die Angabe vom Gründen zu verschieben oder abzusagen.
5.3. Wird der Termin von der Kundin / dem Kunden nicht wahrgenommen ("No-Show"), wird die Anzahlung ebenfalls zu 100% als Ausfallhonorar einbehalten. Der Termin gilt als nicht wahrgenommen, wenn die Kundin / der Kunde, ohne Lora.Tattoo schriftlich oder telefonisch darüber zu informieren, sich so verspätet, dass der zeitliche Rahmen des Termins nicht mehr eingehalten werden kann bzw. der Folgetermin darunter leiden könnte oder die Kundin / der Kunde gar nicht erscheint. Ebenso gilt der Termin als nicht wahrgenommen, wenn einer der unter Ziffer 2.3. genannten Punkte zutrifft, auch wenn die Kundin / der Kunde zum vereinbaren Termin erscheint.
6. Leistungsabrechnung.
6.1. Die Kosten sind motivabhängig und richten sich nach Größe, Körperstelle, Farben, technischem Anspruch und allgemeinem sowie zeitlichem Aufwand, aber mindestens € 120,-.
6.2. Ein Nachstechtermin, der innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung des Auftrags wahrgenommen wird, ist unentgeltlich. Wird der Nachstechtermin erst später in Anspruch genommen oder ist der Zustand des Tattoos auf falsche oder mangelhafte Pflege zurückzuführen, behält Lora.Tattoo sich vor, diesen mit einer Aufwandspauschale von € 50,- zu berechnen.
6.3. Bei Terminvereinbarung wird der Kundin / dem Kunden eine Einschätzung eines groben Preisrahmens genannt. Kommt es zu einem Mehraufwand durch Änderungen oder Umstände, die in der Verantwortung der Kundin / des Kunden liegen, behält sich Lora.Tattoo vor, den mitgeteilten Preisrahmen nachträglich anzupassen. Dazu zählen z.B. häufige Pausen durch Rauchen oder Telefonieren, frühzeitiger Abbruch des Termins, sodass ein weiterer Termin notwendig ist etc.
6.4. Der für den jeweiligen Termin vereinbarte Betrag ist direkt im Anschluss des Termins und vor Ort vollständig (ggf. unter Berücksichtigung einer Anzahlung) zu begleichen. Dies erfolgt entweder in Bar oder als Überweisung per Online Banking (keine EC-Zahlung möglich!) unter Vorlage der Überweisungsbestätigung. Es ist keine Ratenzahlung möglich.
7. Haftungsbeschränkung.
7.1. Bei einer Tätowierung handelt es sich nach § 223 StGB um eine strafbare Körperverletzung. Durch die Zustimmung zur Einverständniserklärung stimmt die Kundin / der Kunde dem Tätowieren zu; somit entfällt die Rechtswidrigkeit (§ 228 StGB).
7.2. Lora.Tattoo haftet nicht für Qualitätsmängel oder Schäden durch die Dienstleistung, die auf den Angaben der Kundin / des Kunden (Ziffer 3.) beruht, welche sich als unzureichend herausstellen. Inbesondere, aber nicht ausschließlich, betrifft dies physische medizinische Gegebenheiten, Aktivitäten außerhalb des Studios oder die mangelhafte oder fehlende Einhaltung der Nachsorge- und Pflegehinweise. Bei einem unerwarteten Heilungsverlauf ist die Kundin / der Kunde angehalten, sofort Kontakt zu Lora.Tattoo oder bei erheblichen Problemen zu einer Ärztin / einem Arzt aufzunehmen.
7.3. Die Kundin / der Kunde hat unmittelbar nach dem Tattootermin eine Abnahme zu erklären. Diese kann nicht verweigert werden wegen leichter optischer Abweichungen von der Vorlage; insbesondere nicht, wenn die Abweichung resultiert aus der individuellen körperlichen Beschaffenheit der Kundin / des Kunden (z.B. unregelmäßige Hautpigmentierung, Bindegewebe, Narben, gelaserte Haut, bestehende Tattoos ("Blastover")). Diese Faktoren sind vorab im Rahmen der Beratung besprochen und durch die Einverständniserklärung zugestimmt worden. Auch durch Zucken oder Bewegungen der Kundin / des Kunden entstandene Abweichungen rechtfertigen nicht die Ablehnung der Abnahme.
7.4. Für die orthografische Richtigkeit in jeglicher Sprache sowie für Zahlenfolgen (z.B. Datumsangaben) wird nicht gehaftet. Die Kundin / der Kunde bekommt gleichfalls die Vorlage und das Stencil auf der Haut gezeigt und wird zur Überprüfung und Freigabe angehalten. Die Kundin / der Kunde ist selbst verantwortlich für die korrekte Übersetzung in oder aus einer Fremdsprache.
7.5. Bei sogenannten Cover Ups kann nicht gewährleistet werden, dass eine vollständige Abdeckung der überdeckende nTätowierung erreicht wird. In seltenen Fällen kann es auch zu Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neuen Tattoofarbe kommen, was z.B. zu optischen Abweichungen oder ungewollten Reaktionen der Haut führen kann.
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